…………wieder mal der Dumme! (Juli 2007)


Als Moppedfahrer zählt man heut immer noch zu den benachteiligten Randgruppen und das nicht nur wenn’s regnet. Auch wenn es nicht regnet wird man oft von Behörden und Versicherungen sprichwörtlich im Regen stehen gelassen. Diejenigen von uns, denen schon einmal das Liebste (das Mopped) genommen wurde, wissen das zu bestätigen. Während man bei „Entzugs- Maßnahmen“ der grün-weißen Rennleitung noch damit rechnen kann, sein Bike irgendwann einmal zurückzubekommen besteht im Gegensatz dazu kaum noch Hoffnung wenn sich die bösen Buben einmal eines Motorrades angenommen haben. Nicht nur, dass es dann unwiderruflich weg ist, nein…., dass Theater geht danach erst richtig los.

Da kommt man nun aus dem Kino, dem Schwimmbad oder sonst woher und muss feststellen, dass da, wo vorhin noch das eigene Motorrad stand, nunmehr gähnende Leere herrscht. Spätestens eine Stunde und fünf Runden um den Parkplatz später erfolgt die Erkenntnis des ungläubigen Ex-Motorradbesitzers: Ja! Es ist wirklich weg!

Also begibt man sich zur nächsten Polizeiwache um den Diebstahl des Moppeds anzuzeigen, hofft aber insgeheim, dass es nur abgeschleppt wurde.

Was nun auf der Polizeiwache folgt ist leider keine Seltenheit.

Der gemeine Motorradfahrer ist ja an und für sich von Geburt an kriminell, sonst würde er ja auch nicht Motorrad, sondern nen VW Golf mit Klorolle auf der Heckablage fahren.

Wenn nun also so ein krimineller Motorradfahrer den Diebstahl seiner Maschine anzeigt, will der doch bestimmt seine Versicherung bescheißen. Es folgt die erste Frage der Beamten nach der Vollkaskoversicherung. Wird diese verneint ist für die Beamten alles gut, ein weiterer Diebstahl der abgeheftet wird. Mit etwas Glück wird sofort ne Fahndung nach dem Bike ausgegeben.

Ist das Mopped jedoch gegen Diebstahl versichert, wittert so mancher Beamte den größten Fall seines Lebens und behandelt den  (sowieso schon am Rande des Nervenzusammenbruchs stehenden Bestohlenen) wie einen seit langem gesuchten Kettensägenmörder. Man konzentriert sich lieber darauf den bestohlenen Motorradfahrer ins Kreuzverhör zu nehmen anstatt das Motorrad sofort zur Fahndung auszuschreiben um den Vorsprung der Diebe nicht unnötig groß werden zu lassen.

Hat man das überstanden meldet man natürlich den Diebstahl seiner Vollkaskoversicherung.

Die hat nun nix besseres zu tun als mit höchster Kreativität nach Gründen zu suchen, weshalb der Motorradfahrer am Verschwinden seines Moppeds selbst Schuld sein könnte oder weshalb man die Ansprüche des Versicherten am besten kürzen kann.

So wird z.B. eine Versicherung von der Zahlungspflicht frei, wenn man einem unbekannten Kaufinteressenten sein Motorrad zur Probefahrt übergibt, ohne sich Ausweis oder ähnliches Zeigen zu lassen, und dieser dann die Probefahrt auf unbestimmte Zeit ausdehnt, also mit dem Bike unwiderruflich entschwindet.

Ebenso wenig wird eine Versicherung zahlen müssen, wenn man sein Motorrad abends zur Werkstatt bringt, dieses auf einem ungesicherten Parkplatz abstellt und den Schlüssel in einen frei zugänglichen Werkstattbriefkasten einwirft. Ist das Mopped am nächsten Morgen weg, hat man Pech gehab und die Versicherung freut sich..

Stellt man sein Motorrad mehrere Tage auf einem abgelegenen unbewachten Parkplatz ab, ist das schon mal grob fahrlässig. Kann die Versicherung nun nachweisen, dass die lange Standzeit (mehrere Tage) und die Abgelegenheit ursächlich für den Diebstahl waren, muss sie nicht zahlen. Kann der Geschädigte nachweisen, dass das Motorrad bereits am ersten Tage gestohlen wurde, ist die Fahrlässigkeit nicht ursächlich für den Diebstahl und die Versicherung muss zahlen.

Stellt man sein Motorrad irgendwo ungesichert, das heißt ohne Lenkradschloss und/oder Bügelschloss etc. ab, wird die Versicherung sich ebenfalls auf grobe Fahrlässigkeit berufen.

Oft verlangt die Versicherung die Vorlage sämtlicher Fahrzeugschlüssel des gestohlenen Bikes. Kann der Bestohlene nicht alle Schlüssel vorweisen, muss er dieses gut begründen, da die Versicherungen auch aufgrund dieses Umstandes versuchen werden ihrer Zahlungspflicht zu entgehen.

Sollte die Versicherung tatsächlich einmal ihre Zahlungspflicht eingestehen, so wird sie zumindest versuchen die Höhe der Zahlungen zu kürzen. Oft schicken die Versicherungen dem geschädigten „Wertgutachten“ über das gestohlene Motorrade zu. Stellt sich natürlich die Frage, wie die Versicherung ein nicht mehr vorhandenes Motorrad begutachtet haben will. Ham die das etwa selbst geklaut? Diese Gutachten sind völliger Unsinn! Es obliegt jedoch dem Bestohlenen, den Wert des Motorrades darzulegen und zu beweisen.

Ist ein Motorrad z.B. auf der Basis eines Wertgutachtens versichert, kann sich die Versicherung z.B. nicht damit herausreden, dass das Motorrad weniger Wert sei, weil es aufgrund der Umbauten nicht zulassungsfähig gewesen sei.

Gerade bei hochwertigen Umbauten, sollte regelmäßig ein Wertgutachten angefertigt werden. Alle wertsteigernden Umbauten müssen dem Vollkaskoversicherer angezeigt werden, damit diese von Versicherungsschutz umfasst sind. Auch ist es ratsam sämtliche Rechnungen über Inspektionen, Reparaturen, Umbauten und Zubehörteile immer gut aufzuheben um Wertbildende Faktoren beweisen zu können. Zudem kann es nicht schaden wenn man stets aktuelle Fotos von seinem Bike besitzt.

Am besten ist es jedoch, sich das Mopped gar nicht erst klauen zu lassen.

See you……