Andere Länder, andere Sitten…….(August 2006)


Wie jedes Jahr zieht es zur Urlaubszeit wieder tausende Moppedfahrer in den Süden…… und viele werden, wie jedes Jahr, wieder auf der Strecke bleiben, zumindest in finanzieller Hinsicht.

Denn auch im europäischen Ausland (inklusive Bayern) gibt es Verkehrsregeln, deren Befolgung peinlichst genau überwacht wird und deren Nichtbefolgung den Urlaub versaut.

Klar, der gemeine Motorradtourist schwimmt natürlich im Geld, und an das muss man doch irgendwie rankommen, um die Staatsdefizite diverser Länder wieder auszugleichen.

Teils ist im europäischen Ausland genau das Verboten, was auch in diesem unseren Lande verboten ist…..nur die Strafen sind härter. Teils gelten aber auch andere, in Deutschland unbekannte Regelungen.

So sollte man auf die Urlaubstour unbedingt ne rote Warnweste und nen Verbandskasten mitnehmen, da dieses in einigen Ländern, z.B. in Österreich, zur Pflichtausstattung gehört.

Fehlt der Verbandskasten, zahlt man ganz schnell ne Geldbuße, von der man sich auch ne nette Krankenschwester hätte leisten können. Da sollte man sich unbedingt vor Fahrtantritt mal informieren.

Da unser liebstes Hobby aber die versehentliche Geschwindigkeitsüberschreitung ist, folgen hier ein paar abschreckende Beispiele. Nehmen wir an, wir fahren nur  ca. 20 Km/h zu schnell, weil der vierte Gang gerade nicht reingeht oder nur 2 von 4 Zylindern bei der Arbeit sind. Das kosten in Deutschland 30 – 35 Euro.

Ist zwar heftig, aber noch bezahlbar.

Und nun hört der Spaß auf, es folgen die Spitzenreiter :

Mit Abstand auf Platz Eins: Norwegen bittet mit mindestens 390 ,- € zur Kasse.

Gefolgt von Belgien mit mindestens 175,- € und Luxemburg mit 145,- €.

In Italien kosten 20 Km/h zu schnell immer noch 140,- € und in Finnland, Schweden, der Schweiz und Slowenien immerhin noch zwischen 100,- und 130,- €.

Weit freundlicher ist da z.B. Rumänien wo der Geschwindigkeitsverstoß mit lediglich 15,- € geahndet wird. Ähnlich günstig ist es in Ländern wie Bulgarien (20,- €), Griechenland (35,-€), Polen (ab 15,- €), Slowakei (ab 25,- €,)Tschechien (ab 15,- €) oder der Türkei (35,- €)

Ebenso unterschiedlich sind die Bußgelder für sonstige Verkehrsvergehen wie z.B. Rotlichtverstoß oder Parkvergehen, wobei die vorstehende Aufzählung einen Anhaltspunkt für das „Preisniveau“ des jeweiligen Landes liefert.

Was nun konkret passiert, wenn man wieder einmal unangenehm aufgefallen ist, hängt vom jeweiligen Land ab.

Österreich nimmt hier eine Sonderstellung ein, da zwischen Deutschland und Österreich ein Vollstreckungsabkommen besteht. Bekommt man also nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid von den Ösis, kann dieser von den österreichischen Behörden hierzulande zwangsweise beigetrieben werden. Na ja, wen wundert’s ? Wir wissen ja spätestens seit den 1930ern, dass aus Ösiland nix gutes kommt.

Wenn man direkt nach einem Verkehrsverstoß angehalten wird, legt Österreich noch mal einen drauf. Während es in Deutschland unser gutes Recht ist, eine sofortige Bezahlung zu verweigern, um z.B. die Rechtslage prüfen zu lassen, droht in Österreich eine Strafverfügung, die mal locker das DREIFACHE des ursprünglich geforderten Betrages kosten kann. Also hilft da nur eins: Zahlen und Schnauze halten!

In den anderen EU-Ländern sieht es zurzeit noch etwas anders aus.

Zwar einigten sich die EU-Justizminister im Jahre 2003 darauf, dass künftig Geldbußen ab 70,- € in allen Mitgliedsstaaten anerkannt und vollstreckt werden sollen, an der Umsetzung hapert es aber bisweilen, so dass man einen ausländischen Bußgeldbescheid, bis auf wenige Ausnahmen, getrost im Papierkorb abheften kann. Sollte man jedoch beabsichtigen noch mal in das Land einzureisen, dessen Bußgeldbescheid man gerade entsorgt hat, könnte es bei der Einreise ne böse Überraschung geben, frei nach dem Motto: „Schön, dass Sie uns wieder besuchen…..hier sind noch 100,- € offen, Geld raus oder das Mopped bleibt stehen!“

Hierbei gilt es die unterschiedlichen Verjährungsfristen zu beachten. Je nach Schwere des Verkehrsvergehens kann man durchaus schon nach ein oder zwei Jahren wieder in das betroffene Land einreisen, ohne etwas befürchten zu müssen.

Die richtige Arschkarte hat man aber gezogen, wenn man vor Ort direkt angehalten und zur Kasse gebeten wird.

So ist es z.B. in Belgien und Frankreich  durchaus üblich, dass das Mopped bis zur Bezahlung der Geldbuße von den Behörden festgehalten wird. In den meisten anderen Ländern wird zwar nicht das Fahrzeug eingesackt, aber es wird eine Sicherheitsleistung, meist in Höhe des verhängten Bußgeldes oder in Höhe der zu erwartenden Strafe, gefordert. Es gibt daher kaum eine Möglichkeit der Crash-Diät des Geldbeutels zu entkommen.

Letzten Endes gibt es viele Fallen in die der ausländische Tourist tappen kann um von den Eingeborenen Abkassiert zu werden. Daher macht es auch Sinn, sich vor der Urlaubstour über die Gebräuche und verkehrsrechtlichen Sitten der Länder zu Informieren, welche man bereisen will oder durchqueren muss. (gilt auch für Bayern).

Noch ein sehr nützlicher Tipp am Ende: Bei Eurem Straßenverkehrsamt gibt es für ein paar Euro Fuffzich nen Internationalen Führerschein. Und diese Anschaffung macht wirklich Sinn, da ein deutscher, oder gar ein EU-Führerschein im Ausland nicht immer akzeptiert wird.

So kann man einige drohende Probleme schon im Vorfeld abwenden.

See you……………..