Des Fighters verbotene Waffen…………. (Dezember 2006)


Dass es sich bei einem Schlagring um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes handelt leuchtet ein. Und dass diese Waffe nach dem Waffengesetz verboten ist lässt sich auch nachvollziehen, weil sie böse Aua macht wenn man im ihr Weg steht.

Was ist nun aber mit Schlagringen, die nur so zur Zierde an’s Mopped geschraubt werden? Waffe oder nicht ?

Mit dieser Frage beschäftigte sich das BKA (Bundeskriminalamt) seit November 2004 und kam schließlich im September diesen Jahres zu einer überraschenden Entscheidung.

Es ging um die Frage, ob ein „Edelstahl-Schlagring-Fersenschutz“ eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt und somit verboten ist. Hierbei handelt es sich um einen nachgebildeten Schlagring mit einer zusätzlichen Öse, welcher an der Öse mit dem Fersenschutz eines Motorrades verschraubt wird.

Die Antwort lautet kurz und knapp: JA, ist ne Waffe und ist verboten….

Das BKA schreibt hierzu „Für die Einstufung als Schlagring entscheidend ist die der Hand angepasste Bauform und darüber hinaus die klare Zweckbestimmung, die sich aus der Bezeichnung „Edelstahl-Schlagring-Fersenschutz“ ergibt.“

Hallo liebes BKA…..welche Zweckbestimmung entnehmt Ihr denn der Bezeichnung??

Der vorrangige Zweck dürfte wohl der „Fersenschutz“ sein, wohingegen die Bezeichnung „Schlagring“ lediglich die Bauform des Versenschutzes beschreibt.

Wenn den die Zweckbestimmung dem Begriff „Schlagring“ zu entnehmen wäre, fragt man sich doch, wie man denn mit einem Schlagring, welcher am Mopped verschraubt ist, jemanden verhauen soll…. Das ginge schließlich nur dann, wenn man entweder überdimensional groß, muskelbepackt und grün wäre, oder einen Strampelanzug mit einem S auf der Brust trägt und dem Gegenüber gleich das ganze Mopped überzieht.

Der Normale brave Bürger müsste wohl erst den Schlagring abschrauben um ihn zu benutzen, was ich für äußerst unpraktikabel halte.

Also kann man sich darüber einig sein, dass ein am Mopped verschraubter Schlagring nicht wirklich nutzbar ist.

Dumm nur, dass es, sobald die Schlagringeigenschaft bejaht wurde auf die tatsächliche Nutzbarkeit gar nicht mehr ankommt.

Fakt ist nun mal, dass es sich bei einem Schlagring oder einer in Form und Größe ähnlichen Nachbildung eines Schlagringes, um eine Waffe handelt, und zwar um eine verbotene.

Und eben dieses Verbot verbietet nicht nur die Benutzung sondern unter Anderem auch den Erwerb, den Besitz, die Überlassung, die Herstellung und die Bearbeitung des jeweils verbotenen Gegenstandes.

Und auch wenn das Teil nur ans Motorrad geschraubt ist, besitzt man es und macht sich gem.      § 52 III Nr. 1 WaffG strafbar. Es drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Ganz schön hart für eine Motorradverzierung.

Da wir aber alle gesetzestreue Bürger sind und demnach nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten wollen, stellt sich die Frage wie man diese Konflikte vermeiden kann.

Nun, ein echter Schlagring ist und bleibt verboten, egal ob am Mopped verschraubt oder verschweißt.

Da helfen auch solche Ausreden wie „den hab ich vor Oktober 2002 schon dran geschraubt“ (ab da ist er nämlich verboten) oder „den hab ich in Holland anschrauben lassen“ nicht wirklich weiter. Also sollte man  den echten Schlagring so behandeln wie einen Wellensittich mit Maul-  und Klauenseuche, weg damit!

Bleibt also die Möglichkeit Nachbildungen an seinem Mopped anzubringen. Auch hier steckt das Eichhörnchen im Detail, weil der Teufel ist ja ein solches, oder so.

Ähnelt die Nachbildung dem Original in Form, Größe und Beschaffenheit, könnte es Probleme geben.

Also sollten Schlagringnachbildungen zu Verzierungszwecken entweder deutlich größer, deutlich kleiner oder deutlich dünner sein als die Originale, der Zeck der Verzierung sollte deutlich im Vordergrund stehen.  Sinnvoll wäre es zum Beispiel, wenn die Löcher durch welche man beim Einsatz eines solchen Werkzeuges die Finger steckt, so klein sind, dass kein Finger durchpasst oder bestenfalls nur angedeutet sind.

Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Damit sich jetzt aber nicht alle bekloppt machen ein Wort zur Beruhigung.

Auch wenn es formell möglich ist, dass man aufgrund eines zu Verzierungszwecken am Mopped angeschraubten Schlagringes, Hauptdarsteller eines Strafverfahrens wird, kann ich mir vorstellen, dass dieses nur passiert, wenn man an einen Beamten gerät, der sich erstens damit gut auskennt und einen zweitens überhaupt nicht leiden kann. Und wenn man nicht bereits mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten ist, dürfte im schlimmsten Fall allenfalls eine Geldstrafe drohen…..

Locker bleiben…………..