Die Rache der Spielverderber… RELOADED….. (März 2009)


Wie bereits im Artikel „Die Rache der Spielverderber“ aus Juli 2008 berichtet, hatte sich die bayrische Polizei im Jahre 2007 mal wieder etwas neues ausgedacht, um Motorradfahrer vor sich selbst zu beschützen. Nun, was lange währt wird endlich gut. Denn nunmehr im Jahre des Herrn 2009 stellte der Bayrische Verwaltungsgerichtshof fest, dass die Idee der grün-weißen Rennleitung und deren Umsetzung rechtswidrig waren. Nein, wer hätte wohl jemals gedacht, dass gerade die bayrische Verkehrsaufsicht jemals rechtswidrig handeln würde….alle Anderen, aber doch nicht die Bayern.

Das Urteil treibt mir sozusagen Tränen der Rührung in die Augen. (..und ein fettes Grinsen in’s Gesicht)

Fangen wir mal von vorn an. Auf der Idyllischen B 11 im Bereich des Kesselbergs zwischen dem Kochel- und dem Walchensee war es der Rennleitung ein Dorn im Auge, dass dort, jeweils zu den Wochenenden, ein erhöhtes Aufkommen sportlich ambitionierter Motorradfahrer auftrat. Dieses zog bedauerlicherweise ein erhöhtes Unfallaufkommen mit Motorradbeteiligung nach sich. Nun ist es nur all zu verständlich, dass hiergegen etwas getan werden sollte, welchem ich im Übrigen auch grundsätzlich zustimme. Anstatt jedoch vermehrt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen um entsprechend Bußgelder zu verteilen und Führerscheine zu kassieren, welches zur Zweckerreichung sicher ausgereicht hätte, bescherte man den örtlichen Abschleppunternehmen goldene Zeiten. Wer nämlich einmal mit mehr als 40 Km/h zu schnell oder zweimal innerhalb eines Jahres mit mehr als 25 Km/h zu schnell unterwegs war, durfte damit rechnen, dass sein Motorrad noch direkt vor Ort sichergestellt und abgeschleppt wurde. Die Taxiunternehmen hatten zu dieser Zeit übrigens auch goldene Zeiten. Die Sicherstellung dauerte mindestens bis zum nächsten Morgen, an Wochenenden bis zum Montagmorgen, an. Gegen Entrichtung der Abschleppgebühren konnte man sein Motorrad dann bei Zeiten wieder abholen.

Erschütternd war nicht allein der Umstand, dass eine Behörde sich eine solch nahezu offensichtlich rechtswidrige Maßnahme ausdenkt, sondern zudem der Umstand, dass dieses vom Verwaltungsgericht München in erster Instanz auch noch als rechtmäßig bestätigt wurde.

So geht’s nicht, sprach der Bayrische Verwaltungsgerichtshof anlässlich der Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils und kassierte dieses zur Freude des Betroffenen Motorradfahrers gleich ein

Die Sicherstellung eines Fahrzeuges zur Gefahrenabwehr setze voraus, dass im jeweiligen Einzelfall die konkrete Gefahr drohe, dass der Betroffene im unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang einen weiteren Verkehrsverstoß begehen würde. Das könne man jedoch nur dann annehmen, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in der nächsten Zeit eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erwarten sei. Eine solche Prognose im Einzelfall könne nicht schematisch an die Höhe einer einmaligen oder zweimaligen Geschwindigkeitsübertretung geknüpft werden.

Wann letzten Endes ein erneuter Verstoß im Einzelfall zu erwarten ist, dürfte ziemlich auslegungsbedürftig sein. Wenn man sich jedoch nicht völlig uneinsichtig zeigt und der Rennleitung eben nicht mitteilt, dass man nun, da man ja an der Blitze schon vorbei ist, unvermittelt weiterrasen wird, sollte ein weiterer Verstoß eben nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit angenommen werden können.

Das bestätigt im Großen und Ganzen auch das Gericht indem es in seinem Urteil davon ausgeht, dass die im Straßenverkehrsrecht vorgesehenen Ordnungsmittel wie Bußgelder, Fahrverbote und Flenspunkte, den normalen Verkehrsteilnehmer so nachhaltig beeindrucken, dass er nicht umgehend weitere Verkehrsverstöße begehen werde.

Etwas anderes könne nur in Ausnahmefällen gelten, wenn etwa Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder etwa weitere Verkehrsverstöße ausdrücklich angekündigt werden.

Alles in Allem ist das doch mal wieder ein erfreuliches Urteil auch wenn die Frage nach dem „Normalen Verkehrsteilnehmer“ gänzlich unbeantwortet blieb.

Gerade der engagierte Streetfighterpilot wird sich jetzt denken: „Schade das Urteil gilt wohl nicht für mich…“

Aber keine Angst………….sind wir nicht Alle ein bisschen normal??

See you…………..