Feiner Staub und grober Unsinn….. (November 2008)


Wer angesichts der unangenehmen Temperaturen dieser Tage vom Moped auf’s Winterauto umsteigt wird ziemlich schnell feststellen, dass vielerorts neue Straßenschilder mit der Aufschrift „Umweltzone“ aus dem Boden geschossen sind.

Den Kopf in den Sand zu stecken hat auch in diesem Fall nicht viel genützt….wie angekündigt wurden in diesem Jahr etliche dieser Umweltzonen eingerichtet.

Der große Aufschrei blieb jedoch erstaunlicher Weise aus. Diejenigen die eine rote, gelbe oder grüne Plakette ihr Eigen nennen können interessiert es sowieso nicht, für viele andere Betroffene gibt’s diverse Ausnahmeregelungen. Wer muss denn da eigentlich noch draußen bleiben…?Momentan kaum einer, da neben generellen Ausnahmeregelungen auch diverse Übergangsregelungen vorerst einige individuelle Ausnahmen schaffen. Also den Rohrschneider und die Schrotflinte erst einmal wieder weglegen und mal gucken, ob sich nicht eine Ausnahmeregelung findet.

Wer z.B. einen Gewerbebetrieb in einer Umweltzone betreibt, erhält zunächst eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09. 2009 um in diese seine Umweltzone einfahren zu dürfen.

Die Gewerbetreibenden, welche einen so genannten RegioParkausweis besitzen, dürfen vorerst im Gültigkeitsbereich ihres Parkausweises in sämtliche Umweltzonen einfahren. Diese Ausnahmeregelung gilt jedoch bis maximal zum 31.12. 2010.

Eine weitere Ausnahmegenehmigung erhalten diejenigen, welche nachweisen können, dass ihr Kfz nicht oder nicht rechtzeitig mit einem Kat nachgerüstet werden kann und ihr Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen benötigen oder die Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen dienen. (Diese Formulierung ist schlichtweg für’n Arsch, da keiner weiß was damit genau gemeint sein soll)

Vorstehende Ausnahmegenehmigungen werden für maximal 6 Monate erteilt,  kosten natürlich bares Geld und sind stets nur auf eine konkrete Umweltzone beschränkt.

Die generellen Ausnahmegenehmigungen sind meist auf die Fahrzeugart bezogen, vorerst unbegrenzt gültig und kostenfrei.

So dürfen Oldtimer ohne weiteres in sämtliche Umweltzonen einfahren, sofern sie denn auch über eine H-Zulassung verfügen. Gleiches gilt für Pkw mit einer roten 07er Nummer. Eine gesonderte Genehmigung ist nicht erforderlich.

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, Müllabfuhr, Bundeswehr etc. sind ebenfalls nicht von den Fahrverboten betroffen, was dem Ottonormalverbraucher jedoch nicht wirklich weiter hilft. Wer kann schon einen Müllwagen sein eigen nennen.

Weiterhin sind landwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen und Arbeitsmaschinen vom Fahrverbot ausgenommen. Gleiches gilt für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Die Quads nehmen eine Sonderstellung ein. Ist ein Quad als Motorrad zugelassen, darf es rein, bei Pkw-Zulassung muss es draußen bleiben, klingt komisch, ist aber so.

Laut lachen dürfen die Fahrer von Us-Fahrzeugen deren Schlachtschiffe mit einem geregelten Us-Kat ausgerüstet sind. Da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass selbst die geregelten Us-Kats der ersten Generation zumindest die geringst mögliche EU-Norm erfüllen und die Summe aller US-Fahrzeuge mit ebensolchem Kat nicht weiter ins Gewicht fällt, werden diese in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft und erhalten eine grüne Plakette……yeah!!

Sämtliche Ökos werden kotzen, wenn sie ein 5,7 Liter Schlachtschiff mit grüner Plakette sehen…..ich liebe diese Regelung!

Auch die Wohnmobilfraktion geht nicht ganz leer aus. Kann der Betreiber eines rollenden Einfamilienhauses nachweisen, dass eine Nachrüstung mit G-Kat oder Partikelfilter nicht möglich ist, kann er für seine Umweltzone, vorausgesetzt er wohnt darin, eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Will er auf der Urlaubsreise eine Umweltzone durchfahren gibt es sogar gegen Hingabe einiger Taler eine Tagesgenehmigung.

Neben den Fahrzeugbezogenen Ausnahmegenehmigungen gibt es noch die personenbezogenen Ausnahmegenehmigungen.

So dürfen gehbehinderte, blinde und hilflose Personen ohne weiteres mit ihrem eigenen Fahrzeug oder als Beifahrer einer anderen Person in die Umweltzonen einfahren. Ein Schwerbehindertenausweis mit der Kennzeichnung aG, H oder Bl ist als Nachweis mitzuführen.  Ebenso dürfen Ärzte, die mit einem gekennzeichneten Fahrzeug im Einsatz sind, die Umweltzonen ohne weitere Ausnahmegenehmigung befahren.

Die Anzahl derer, welche am Ende nicht in die Umweltzonen dürfen scheint doch geringer auszufallen als erwartet. Also machen Umweltzonen ja wirklich Sinn, zumindest wenn es um das Auffüllen der Stadtkasse geht.

Also, Augen auf und zwischen den Zeilen gelesen…da gibt’s immer eine Lücke… wie beim Motorradfahren…..

See you…….