Früher war alles besser….und lauter ! (November 2005)


Ja Ja, damals war alles besser !  In den 70er und 80er Jahren, als es noch die guten alten Marving – Brülltüten gab und man eine Z 1000 noch  aus 5 Kilometern Entfernung am Klang erkennen konnte.

Das Dumme ist nur, dass die modernen Auspufftöpfe nicht nur immer größer und hässlicher werden, nein, als ob das noch nicht genug wäre, werden die Dinger auch noch immer leiser.

Und das nur weil der Gesetzgeber die Grenzwerte ständig nach unten schraubt, bis man unsere Motorräder irgendwann selbst bei Vollgas nicht mal mehr von einem Elektroroller unterscheiden kann.

Nun greifen viele von uns zur Selbsthilfe und verfeinern den Sound ihrer Fighter, im Gedenken an Mad Max,  auf verschiedenste Art und Weise.

Die harmloseste Art ist es natürlich einen zugelassenen Austauschdämpfer zu verbauen. Das ist zwar legal, hört sich aber meist Scheiße an.

Viele greifen daher zu etwas drastischeren Methoden, welche sich im Falle des Erwischtwerdens äußerst negativ auf den Geldbeutel und den Führerschein auswirken können.

Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades gem. § 19 Abs. 2 StVZO wenn Änderungen vorgenommen werden und hierdurch Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird und diese Änderungen nicht vom Tüv abgenommen werden. Und das gibt natürlich wieder einen Zuschlag aufs Punktekonto und eine saftige Geldbuße.

Nun gibt es, wie gesagt,  die verschiedensten Möglichkeiten den Sound zu tunen, wobei einige Möglichkeiten weitaus gefährlicher sind als andere.

Die Manipulation einer Auspuffanlage kann unter Umständen sogar eine Straftat darstellen und für den gemeinen Schrauber, ohne dass er sich dessen bewusst war, vor Gericht enden.

Hierzu sollte man wissen, dass ein Schalldämpfer mit eingeschlagener Nummer  oder einem angebrachten Typenschild eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB darstellt. Und die Justiz reagiert nun mal sehr allergisch darauf, wenn man eine unechte Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine der beiden gebraucht.

Und wie wir alle wissen werden Straftaten weitaus härter verfolgt und geahndet als Ordnungswidrigkeiten. Und was hat das jetzt mit dem Auspuff zu tun ?

Eine Urkundenfälschung liegt genaugenommen schon dann vor, wenn man den langen Bohrer durch den Serienschalldämpfer schickt oder vorsätzlich den DB-Eater entfernt, da dann die Aussagen der Nummern und Prüfzeichen auf dem Auspuff nicht mehr zu den vorausgesetzten Eigenschaften passen. [Hierzu bleibt anzumerken, dass es natürlich nicht strafbar ist, wenn der DB-Eater sich nach Fahrtantritt losrappelt und man ihn verliert (kommt ja doch häufiger vor bei der miesen Verarbeitung). Auch die Betriebserlaubnis erlischt beim ungewollten Verlust des DB-Eaters nicht, da die „Änderung“ des Geräusch-  und Abgasverhaltens ein willentlich auf eine Änderung gerichtetes Tun voraussetzt. Natürlich muss die Fahrt schnellst möglich beendet werden, sobald der Verlust des DB-Eaters bemerkt wird.]

Zurück zur Urkundenfälschung.

Das mit dem Bohrer ist nun die harmlosere Variante und wird eher selten verfolgt. So ein richtiges Eigentor schießt man sich aber, wenn man z.B. in eine nicht zulässige Racinganlage eine Nummer einstanzt oder ein nicht dazugehöriges Typenschild anbringt, um den Eindruck der Legalität zu erwecken.  Da es sich dabei um eine astreine und nicht mehr weg zu diskutierende Urkundenfälschung im Sinne des § 267 StGB handelt, wird das vom Richter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren (eher selten) oder mit einer saftigen Geldstrafe (Regelfall) belohnt.

Keine Urkundenfälschung liegt dagegen vor, wenn man z.B. eine selbstgebaute Auspuffanlage oder einen unzulässigen Racing-Schalldämpfer verbaut ohne diesen mit einer Nummer oder einem Typenschild zu versehen. Hier erlischt „nur“ die Betriebserlaubnis, was ja auch schon schlimm genug sein kann.

Um die Geräusch- und Abgasgrenzwerte bis an die legale Grenze ausnutzen zu können, solltet ihr berücksichtigen, dass immer die Grenzwerte Gültigkeit besitzen, welche am Tag der ersten Zulassung des Motorrades galten. Eine Aufzählung der einzelnen Grenzwerte würde hier leider den Rahmen sprengen, da die Grenzwerte sehr oft geändert wurden.

Weitaus interessanter und unbekannter  ist jedoch der Umstand, dass sich auch die Messverfahren im Laufe der Jahre geändert haben. Um nun eine verwertbare Messung zu erhalten, muss jedes Motorrad mit dem Verfahren gemessen werden, welches am Tage der ersten Zulassung das gesetzlich vorgeschriebene war. Wird nun z.B. eine Z 1000 von 1978 von der grün-weißen Rennleitung sichergestellt und einer gutachterlichen Geräuschmessung unterzogen, sind die gewonnenen Ergebnisse nur dann verwertbar und aussagekräftig, wenn das angewandte Messverfahren dem Messverfahren aus 1978 entspricht. Wenn nach neueren Methoden gemessen wurde und der Auspuff auch noch eingetragen ist, hat der Kawa-Treiber  gewonnen.

Gleiches gilt natürlich bei der Eintragung einer Auspuffanlage. Auch der Tüv darf bei einer Geräuschmessung die zur Eintragung einer Auspuffanlage vorgenommen wird, nur das Messverfahren anwenden, das  am Tage der ersten Zulassung des Motorrades gesetzlich vorgeschrieben war. Das kann gerade bei etwas älteren Moppeds von großem Vorteil sein.

See you……..