Jetzt ist Sie weg…! (Oktober 2005)


Die Maschine…zumindest wenn man das Pech hatte, äußerst pflichtbewussten Menschen in Grün-Weiß zu begegnen und sich das Mopped nicht wirklich im „Originalzustand“ befand.

Ihr ahnt es sicher schon, die Rede ist hier von der „Sicherstellung / Beschlagnahme“ ganzer Motorräder oder einzelner Teile (bevorzugt Auspuffanlagen).

Hierzu muss man zunächst wissen, dass es sich bei der Trachtengruppe so gesehen um eine    „gespaltene Persönlichkeit“ handelt. Sie wird entweder zur Gefahrenabwehr als Ordnungsbehörde tätig, oder zur Strafverfolgung, als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. In beiden Fällen kann Sie euch das Mopped unterm Hintern wegziehen.

Als Ordnungsbehörde richten sich die Befugnisse der Polizei nach den jeweiligen Landesgesetzen, hier in NRW nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) und dem Polizeigesetz (PolG). Maßgeblich ist dabei, dass die Sicherstellung zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr (§ 43 PolG NW) erfolgt. Nun wird nahezu jeder andauernde Rechtsverstoß, z.B. ein montierter und genutzter Racing-Endtopf, als eine gegenwärtige Gefahr angesehen. Das Einzige was hier eventuell weiterhilft, ist der Umstand, dass die Beamten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren müssen ( § 2 PolG NW). Bildlich gesprochen darf die Polizei also nicht mit ner Panzerfaust auf Eichhörnchen schießen, und wenn das Eichhörnchen noch so gefährlich ist.

Die Sicherstellung eines Motorrades wegen z.B. eines fehlenden Rückstrahlers ist daher nahezu ausgeschlossen. Leider lässt eben dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sehr viel Auslegungsspielraum. Zudem gelten in vielen Bundesländern unterschiedliche Ordnungsgesetze, weshalb die Sicherstellung von Moppeds sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt daher kein Patentrezept um gegen diese Art der Sicherstellung anzugehen, vielmehr muss das Vorgehen auf den jeweiligen Einzelfall und das betroffene Bundesland abgestimmt werden.

Wird die grün-weiße Rennleitung jedoch zur Strafverfolgung oder zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (OWi) tätig, so gilt Bundesrecht. Insbesondere gilt die Strafprozessordnung, und zwar in allen Bundesländern gleichermaßen (auch in Bayern).

Hierbei dient die Sicherstellung dazu, Beweismittel zu sichern, welche für die weitere Untersuchung einer Straftat oder OWis von Bedeutung sein könnten. Das Ganze richtet sich grundsätzlich nach § 94 Strafprozessordnung (StPO) und ist strengen Regeln unterworfen.

  1. Es muss ein Anfangsverdacht vorliegen. Die Beamten müssen deutliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat oder OWI erkennen. Wenn alle Umbauten ordnungsgemäß eingetragen sind und die Lautstärke des Auspuffs im Rahmen bleibt, fehlt es schon an dem erforderlichen Anfangsverdacht.
    Vor Ort durchgeführte Phonmessungen entsprechen oftmals in keinster Weise den maßgeblichen Richtlinien und sind vor Gericht kaum verwertbar. Dennoch sind diese Messungen geeignet einen Anfangsverdacht zu begründen, welcher in vielen Fällen die Sicherstellung des Motorrades zwecks Erstellung eines anständigen Sachverständigengutachtens, nach sich zieht.

  2. Der Beweisgegenstand muss für die Untersuchung von Bedeutung sein. Stellen die Beamten vor Ort einen Verstoß mit Sicherheit fest, z.B. falsche Rad-Reifen Kombination, Lenker nicht eingetragen oder fehlender DB-Eater, so ist eine Sicherstellung völlig unnötig, da eine Untersuchung nicht mehr vorgenommen werden muss. (der Verstoß ist ja schon bewiesen, trotzdem wäre aber eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr möglich, sofern diese Verhältnismäßig ist !! )
    Nur wenn z.B. diverse Eintragungen nicht wirklich nachvollziehbar sind und offensichtlich gegen gängiges Recht verstoßen, wird das Motorrad oder ein einzelnes Bauteil für eine nachfolgende Untersuchung von Bedeutung sein.
    Liegt kein Anfangsverdacht vor, ist die Sicherstellung zur „Ausforschung“, also zur Gewinnung eines Anfangsverdachts, unzulässig.

  3. Auch hier ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Insbesondere bedeutet das, dass die Maßnahme geeignet sein muss um den angestrebten Zweck zu erreichen. Weiter muss die Maßnahme erforderlich sein, d.h. wenn es gleichermaßen geeignete Maßnahmen gibt, die nicht so schwerwiegend in die Rechte des Motorradfahrers eingreifen, so sind diese zu wählen (z.B. Mängelkarte ) Zuletzt dürfen Maßnahme und verfolgter Zweck nicht außer Verhältnis zueinander stehen        ( wir erinnern uns an das Eichhörnchen ).

Die Sicherstellung setzt voraus, dass Ihr damit einverstanden seid, also euer Motorrad freiwillig herausgebt. Diese Freiwilligkeit hat leider oft zur Folge, dass die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung im Nachhinein nur noch schwer zu überprüfen ist.

Da man aber nichts freiwillig abgeben muss, habt Ihr die Möglichkeit der Sicherstellung zu widersprechen, worüber euch die Männer von der Trachtengruppe natürlich auch in Kenntnis setzen müssen.

Im Falle eines solchen Widerspruchs, wird der tätige Beamte die Beschlagnahme des Motorrades oder Fahrzeugteils anordnen. Diese Beschlagnahme muss binnen drei Tagen von einem Richter geprüft und genehmigt werden. Und wenn Euch die Entscheidung des Richters nicht gefällt, könnt Ihr dagegen eine Beschwerde einlegen, und die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme wird erneut geprüft. ( Aber Vorsicht : durch eine Beschwerde kann sich dass Verfahren einige Wochen in die Länge ziehen !!)

Nun kommt das ja immer auf die Qualität des Umbaus und auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, ob ein Widerspruch gegen die Sicherstellung oder gar eine Beschwerde gegen die richterlich angeordnete Beschlagnahme Sinn macht oder ob der Schuss nach hinten losgeht.  Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass das Verfahren hierdurch immer teurer wird und, solltet ihr am Ende doch verknackt werden, ihr die Zeche zahlen müsst.

Sind also wesentliche Umbauten (Fahrwerk, Motor, Auspuff, Verkleidungs- und Heckteile ) nicht ordnungsgemäß eingetragen,  hilft auch alles Zappeln nix.

Nur wenn es tatsächlich um Kleinigkeiten wie z.B. um einen „soeben unbemerkt verlorenen“ DB-Eater geht oder etwa tatsächlich alles ordnungsgemäß ist, verspricht das oben beschriebene Vorgehen auch eine Aussicht auf Erfolg.

See You…..