Reden ist Scheiße, Schweigen ist Gold ! (Juli 2005)


Zum Einstieg erst mal was Allgemeines über die grundlegenden Rechte des braven (und auch nicht ganz so braven ) Bürgers.  Eben dieses Wissen um die grundlegenden Rechte ist im Alltag oft von großer Bedeutung, da sich gerade im Straßenverkehr immer wieder Situationen ergeben in denen sich die betroffenen Verkehrsteilnehmer unwissentlich und unnötig in äußerst ungünstige Positionen bringen.

In der heutigen Zeit sind Kontakte mit der grün-weißen Rennleitung ja keine Seltenheit mehr. Glücklich ist der, der nichts zu verbergen hat……der hat nämlich auch nichts zu befürchten.

Problematisch werden Polizeikontakte aber dann, wenn man z.B.  mal wieder im Tiefflug aufgefallen ist, die umfangreichen Umbauten noch nicht eingetragen sind oder vor Antritt der Fahrt ein paar Bierchen getrunken oder gar ein Tütchen geraucht hat. Das ist zwar alles nicht schön, kommt aber vor. Es folgt das übliche : Anhalten, Helm ab, Papiere zeigen und dann der erste Gedanke : „Was sag ich denn jetzt ? Sag ich überhaupt was ?…..Scheiße, bin ich nervös.“

Leider kommt es gerade in solchen Situationen immer wieder dazu, dass der Ertappte, natürlich wegen seines schlechten Gewissens oder des einschüchternden Verhaltens einiger Beamten, versucht sich herauszureden oder die Angelegenheit herunter zu spielen, ohne dabei zu bemerken, dass er sich gerade um Kopf und Kragen redet. In den meisten Fällen ist der Zug dann abgefahren und selbst ein Anwalt kann kaum noch was retten.

An diesem Punkt sollten wir uns ins Gedächnis rufen, dass wir in einem Rechtsstaat leben.

Die rechtsstaatlichen Grundsätze sagen unter anderem Folgendes :

Niemand muss aktiv an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken und niemand muss sich selbst belasten. Außerdem gilt jeder solange als unschuldig, bis ihm die Schuld bewiesen wird, und das ist nun mal Sache der Strafverfolgungsbehörden.

Kurzum, jeder der Mist gebaut hat, hat das Recht zu schweigen !!

Und wenn man etwas zu verbergen hat, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, sollte man von diesem Recht auch zwingend gebrauch machen, da jede Aussage die Gefahr in sich birgt der grün-weißen Rennleitung belastende Informationen zu geben die sie besser nicht haben sollte.

Natürlich ist jeder Polizeibeamte verpflichtet, den betroffenen Delinquenten bezüglich seiner o.g. Rechte zu belehren, sofern ein Anfangsverdacht besteht und der Befragte als Beschuldigter gilt.. Sollte kein Anfangsverdacht bestehen findet oftmals eine informatorische Befragung ohne vorherige Belehrung statt. Auch hier gilt die Regel „Schweigen ist Gold“! Die meisten Polizeibeamten sind so geschult, dass Sie mit wenigen Fragen genau die Informationen erhalten, die die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens ermöglichen. So kann aus der informatorischen Befragung ruck-zuck eine Beschuldigtenvernehmung werden.

Neben dem direkten persönlichen Kontakt zur grün-weißen Rennleitung kommt es auch häufig vor, dass Post von eben dieser Institution ins Haus flattert. In den seltensten Fällen handelt es sich dabei um eine Glückwunschkarte zum schönsten Mopped oder zur Erreichung der Streckenbestzeit auf dem Innenstadtring sondern eher um einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung.

Hierbei seid Ihr, ebenso wie beim persönlichen Kontakt, verpflichtet Eure Personalien mitzuteilen.  Das ist aber auch schon alles.

Ihr seid also weder verpflichtet den Anhörungsbogen mit Angaben über den Sachverhalt zu versehen, noch seid Ihr verpflichtet der Vorladung zur polizeilichen Vernehmung Folge zu leisten. (Achtung : Das gilt nicht für Vernehmungen durch den Staatsanwalt oder richterliche Vernehmungen, diesen Vorladungen solltet Ihr zwingend Folge leisten und nen Anwalt mitnehmen ! )

Nun spielt sich in unseren Köpfen aber Folgendes ab : Fast jeder klar-denkende Mensch empfindet das Schweigen auf eine Frage als Schuldanerkenntnis und versucht daher lieber sich mit einer kleinen Notlüge zu retten. Das mag zwar gelten wenn die Ehefrau fragt wo man gestern Nacht bis 4 Uhr gewesen ist, das gilt aber nicht im Verhältnis Bürger contra Strafverfolgungsbehörde oder Gericht.

Das Schweigen des Beschuldigten darf, anders als die Ehefrau das tun würde, später vor Gericht nicht negativ oder gar als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Es hat daher keine negativen Folgen für den Schweigenden.

Während das Schweigen bei erstem Polizeikontakt sicherlich die bessere Alternative zur Redseligkeit ist, so sollte doch sorgfältig überlegt werden, ob das Schweigen auch im weiteren Verfahren die sinnvollste Verteidigungsstrategie ist. Hierbei kommt es natürlich auf die konkreten  Umstände des Einzelfalls an, ob und in welcher Form man sich zur Sache einlässt.

In allen Fällen, in denen es nicht nur um eine geringe Geldbuße ohne Flens-Punkte geht, solltet Ihr zur Wahrung Eurer Interessen zwingend einen Rechtsanwalt Eures Vertrauens hinzuziehen. Dieser wird Euch im weiteren Verfahren begleiten und sicherlich die sinnvollste Verteidigungsstrategie harausfinden.