Unfallratgeber

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls stehen Ihnen unter Umständen unzählige Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers zu. Die Vielzahl der möglichen Ansprüche ist breit gefächert, so dass der juristische Laie kaum abschätzen kann, was die Versicherung zahlen muss und was nicht.

Die konkreten Schadensersatzansprüche hängen vom jeweiligen Einzelfall ab.

Die nachfolgende Aufzählung hat deshalb lediglich beispielhaften Charakter und ist bei weitem nicht abschließend.

  • Ersatz des Sachschadens (Kfz, Helm,  Bekleidung, Schmuck, Brille, etc.)
  • Ersatz der Kosten eines Mietwagens oder Ersatz des  Nutzungsausfallschadens
  • Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes
  • Ersatz des Verdienstausfalls
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens oder Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe
  • Ersatz der Gutachterkosten
  • Ersatz der Rechtsanwaltskosten
  • Ersatz einer Unkostenpauschale für Telefonate und Schriftwechsel (zur Zeit 25,- €)
  • Ersatz der Abschleppkosten / Bergungskosten
  • Ersatz der Ab- und Anmeldekosten im Falle eines Totalschadens

Der Unfallgegner ist eindeutig Schuld und der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung macht einen sehr netten und zuvorkommenden Eindruck.

Warum sollte man da einen Anwalt hinzuziehen?


 

  1. Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen mit dem einzigen Ziel, Gewinne zu erwirtschaften. Hierzu wird fleißig eingespart, insbesondere an Ihrer Schadensregulierung.
    Der Anwalt verhindert das !
  2. Der Sachbearbeiter der Versicherung ist Fachmann auf seinem Gebiet.  Er zieht Sie sprichwörtlich über den Tisch, ohne dass Sie es merken.
    Der Anwalt kennt dessen Tricks und Vorgehensweisen !
  3. Die gegnerische Versicherung wird Ihnen kaum Ihre vielfältigen Ansprüche benennen und diese auch noch freiwillig vollständig regulieren.
    Der Anwalt kennt alle Ihre Ansprüche und macht diese für Sie geltend !
  4. Die Unfallabwicklung kostet viel Zeit und bedeutet oftmals Stress für den Geschädigten.
    Der Anwalt nimmt Ihnen das ab !
  5. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Ihren Anwalt.
    Es kostet Sie im Regelfall keinen Cent !