What’s new ? (Januar 2007)


Was gibt’s Neues ?………… ist meistens eine sinnentleerte Begrüßungsfloskel.

Interessiert es einen denn wirklich ob der Nachbarhund einen Hexenschuss hat oder die Oma ständig den Kaninchen auf der Wiese nachstellt und dabei böse bellt….oder andersrum?

Naja, zur Belustigung sind diese Informationen ganz OK, aber nicht wirklich von großer Bedeutung, es sei denn man ist ein Kaninchen und wohnt auf der Wiese hinter Omas Haus.

Mitunter gibt es aber auch sinnvolle Anlässe die alles entscheidende Frage nach dem Neuen oder den Neuerungen zu stellen. Zum Beispiel zum Jahreswechsel. Denn Vater Staat denkt sich während des gesamten Jahres mehr oder weniger lustige neue Gesetze aus, um diese dann schlagartig zum Jahresbeginn (oder kurz darauf) auf uns abzufeuern. Und während man noch den Rausch der Silvesterparty bekämpft, ist um einen herum schon alles anders und nichts wird wieder so, wie es einmal war….

Und das kommt im Jahre des Verkehrs  2007 auf uns zu:

Die Plakettenverordnung:

Zum 01.03. 2007 treten die Bestimmungen zur Kennzeichnung emmissionsarmer Fahrzeuge in Kraft. Im Zuge dessen gibt das auch gleich ein weiteres neues (als ob es davon nicht schon genug gäbe) Verkehrszeichen für die Umweltzone. Ist so eine Umweltzone erst einmal eingerichtet, dürfen da nur Fahrzeuge mit den entsprechenden Plaketten rein. Fahrzeuge mit schlechten Abgaswerten (kein Kat oder ganz alter Kat) müssen draußen bleiben.

Und wenn wir jetzt denken: „Herr, lass diesen Knilch, äh Kelch, an mir vorüber ziehen!“, so haben wir als Moppedfahrer tatsächlich einmal Glück gehabt, denn Zwei- und Dreiräder sind von der Verordnung nicht betroffen. Und die Sache hat noch ein gutes….. Quadfahrer müssen draußen bleiben, die Eisdiele gehört wieder uns! J)

Alkoholverbot für Fahranfänger:

Das ist zwar noch nicht ganz durch, kommt aber so sicher wie der Kater nach einer durchzechten Nacht. Fahranfänger bis 25 Jahre werden während der Probezeit gänzlich auf Alkohol verzichten müssen, es gilt die 0 Promolle-Grenze.

Änderungen im Zulassungsverfahren:

Ab dem 01.03. 2007 können stillgelegte Fahrzeuge einfacher wieder in Betrieb genommen werden. Bisher war es so, dass man nach 18 Monaten eine teure aufwendige 21er Abnahme (Vollgutachten) über sich ergehen lassen musste. Das wird bald Geschichte sein. Sofern ein Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt war, reicht künftig eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung um das stillgelegte Kfz wieder zuzulassen.

Auslandsknöllchen:

Bislang konnten Knöllchen, welche man sich während des Urlaubs  im EU-Ausland eingefangen hat, in Deutschland meistens nicht vollstreckt werden.

Nun soll aber der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen, bis zum 22.03. 2007 umgesetzt werden.

Ab diesem Datum ist also die Vollstreckung von Auslandsknöllchen ab 70,- € in der gesamten EU, also auch hier bei uns, möglich. Rein theoretisch ist sogar die Eintreibung von bereits bestehenden rechtskräftigen Bußgeldern möglich, ob es dazu tatsächlich kommt, bliebe abzuwarten.

07er Kennzeichen:

Wie bereits angekündigt gibt es ab dem 01.03. 2007 auch hier eine Neuregelung. Während für die 07er-Zulassung das Mindestalter des Fahrzeuges bislang 20 Jahre betrug, ist es ab dem 01.03.2007 notwendig, dass die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens 30 Jahre zurückliegt.

Glücklich ist der, der bereits ne 07er-Zulassung hat. Diese geniest nämlich Bestandsschutz, auch wenn das Fahrzeug noch keine 30 Jahre auf dem Buckel hat.

EU-Führerschein:

Dank einer Gesetzeslücke war es bislang möglich im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis  zu erwerben und damit in Deutschland straffrei ein Kfz zu führen. Dieses war eine beliebte Masche, sich  nach Ablauf einer Sperrfrist eine teure und schwierige MPU zu ersparen und trotzdem an den heiß begehrten Lappen zu kommen.

Schluss, aus und vorbei. Eine neue EU-Führerscheinrichtlinie besagt nunmehr, dass ausländische Führerscheine ihre Gültigkeit im Heimatland automatisch verlieren, wenn dem Betreffenden schon einmal die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Und um ganz auf Nummer sicher zu gehen, ist es anderen EU-Mitgliedsstaaten nun verboten, jemandem eine Fahrerlaubnis zu erteilen, dem eben diese in seinem Heimatland entzogen wurde.

Na dann…..Alles Gute für 2007.

…see you!