Crashed Dreams…. (Juli 2006)


Gerade zu Beginn der Motorradsaison kommt es immer wieder einmal vor, dass man unfreiwillig auf den Asphalt geschickt wird.

Selbst wenn man die ungeplante Kaltverformung seines geliebten Untersatzes einigermaßen unbeschadet überstanden haben sollte, so fängt doch bei der Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung in vielen Fällen der Ärger erstmal richtig an.

Nachfolgend gibt es daher ein paar nützliche Tipps zum Thema „wie verhalte ich mich, wenn mir einer mein Mopped (oder Auto) kaputt gemacht hat“.

Verhalten am Unfallort:

Dass man erstmal die Unfallstelle absichert, Körperteile einsammelt und kühlt usw., wissen wir ja alle und da muss ich ja nu nix mehr zu schreiben.

Um aber die nach dem Unfall erfolgende Schadensabwicklung zu erleichtern sollte man so einiges beachten:

  • Dem Gegner kein Schuldanerkenntnis etc. unterschreiben
  • Namen und Adressen von Zeugen aufschreiben
  • Selbst bei eindeutiger Schuldfrage die Rennleitung hinzuziehen
  • Nachdem der erste Schock verflogen ist, am gleichen Tage noch ein Gedächtnisprotokoll über den Unfallhergang erstellen.
  • Haftpflichtversicherung des Gegners und seine Versicherungsnummer notieren

Wenn man das Gefühl hat, der Gegner habe den Unfall verursacht, so kann man gegenüber der Rennleitung den Unfallhergang ruhig schildern, wobei jedoch zu beachten ist, dass man höchstwahrscheinlich unter Schock steht und es sich daher in der Regel empfiehlt seine Aussagen erst zu tätigen, wenn man den ersten Schock überwunden hat.

Hat man den Unfall selbst verursacht sollte man sich gegenüber der Rennleitung erst einmal wortkarg verhalten und ebenfalls den Schockzustand vorüberziehen lassen.

Sollten bei dem Unfall Menschen verletzt worden sein, droht dem Verursacher mit Sicherheit ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch in diesem Fall sollte man als Verursacher zunächst zum Unfallhergang schweigen.

Verhalten nach dem Unfall:

Als Unfallverursacher sollte man den Schaden natürlich schleunigst seiner Haftpflichtversicherung melden. Alles Weitere macht die Versicherung.

Ist der Unfallgegner eindeutig der Unfallverursacher, oder ist die Schuldfrage zunächst ungewiss sind einige Punkte bezüglich der Schadensdokumentation zu berücksichtigen:

  • Wurde man selbst bei dem Unfall verletzt, dann sofort zum Doc.
  • Alles was nun folgt sollte in einem Gedächtnisprotokoll festgehalten werden, sämtliche Unterlagen sollten gesammelt werden. Insbesondere die Daten der Arztbesuche notieren (Datum, zurückgelegte Wegstrecke usw.) Krankenscheine, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Atteste etc. gut beiseite legen.
  • Sämtliche Quittungen von Ausgaben, welche durch den Unfall notwendig geworden sind, sammeln. (z.B. Praxisgebühr, Taxifahrt zum Arzt usw.)
  • Um den Schaden am Mopped oder Auto beziffern zu können, solltet ihr sofort einen amtlich anerkannten Kfz-Sachverständigen eures Vertrauens aufsuchen. Lediglich bei geringen Schäden sollte mit der gegnerischen Versicherung geklärt werden, ob diese die Kosten für ein Gutachten übernehmen, oder ob ein Kostenvoranschlag ausreichend ist.
    Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung muss übrigens nicht anerkannt werden.

Das muss die gegnerische Versicherung unter Anderem  ersetzen:

Natürlich nur, wenn der Gegner den Unfall allein verursacht hat, bei Mitverschulden sind die Schadenspositionen vom Gegner nur anteilig zu ersetzen.

  • Wiederbeschaffungswert des Motorrades / Autos, bei Totalschaden (abzüglich Restwert)
  • Reparaturkosten (netto) laut Gutachten ggf. Wertminderung bei neueren Fahrzeugen.
    Oder die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten, wenn das Fahrzeug direkt von einer Fachwerkstatt repariert wird. Mehrwertsteuer wird nur erstattet, sofern diese tatsächlich angefallen ist.
  • Kosten des Sachverständigengutachtens (Ermittlung der Schadenshöhe)
  • Bergungskosten, Abschleppkosten, Unterstellkosten etc.
  • Bei Totalschäden: Entsorgungskosten, Abmeldegebühren, Anmeldegebühren wenn ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird.
  • Leihwagen oder Nutzungsausfall, ggf. Taxikosten
  • Telefon- und Portokosten welche durch die Abwicklung des Unfallschadens entstanden sind (Pauschale: 20,- €)
  • Praxisgebühr, sofern diese wegen des Unfalls gezahlt werden musste.
  • Verdienstausfall, sofern dieser entstanden und nachweisbar ist.
  • Rechtsanwaltskosten
  • Arztkosten, Schmerzensgeld, Rente bei Invalidität usw.
  • Ersatz beschädigter Bekleidung oder Motorradbekleidung.

Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Positionen, welche von der Versicherung des Unfallverursachers gegebenenfalls ausgeglichen werden müssen. Es kommt aber immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an, ob und in welcher Höhe die Positionen ausgeglichen werden müssen.

Zu berücksichtigen ist zwingend, dass die gegnerische Versicherung ein Unternehmen ist, welches Gewinne erwirtschaften will. Gerade bei Kfz-Unfällen versuchen die Versicherungen immer wieder den Geschädigten mit allen miesen Tricks in seinen Ansprüchen zu beschneiden. Und der Geschädigte, welcher keinen Rechtsanwalt beauftragt hat, merkt das meistens nicht einmal.

Selbst wenn der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung sehr freundlich und zuvorkommend erscheint, so ist doch Vorsicht geboten. Denn bei der Schadensabwicklung ist die Versicherung des Unfallgegners immer der „Feind“. Und Feinde wollen einem meist nix Gutes.

Um tatsächlich den gesamten Schaden mit Erfolg geltend zu machen, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dringend erforderlich………. Und der wird sogar noch von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt.

……………….see you