Das ist krank………….. (November 2006)


Gern schaut man sich die Hollywood-Streifen an in denen eine wilde Verfolgungsjagt von der nächsten noch übertroffent wird. Da fliegen Autos, Motorräder und Boote durch die Luft und die Erfindung des Flugzeugs scheint gänzlich überflüssig, da alles andere ja auch prima fliegen kann. Und zumindest in Hollywood sind am Ende  alle Glücklich und keiner ist ernsthaft verletzt.

Soweit die Hollywood-Version.  Die deutsche Real-Version endet für den beteiligten Zweiradakrobaten meist im Krankenhaus oder, wenn’s nicht ganz so gut läuft, direkt vor dem Schöpfer (wahlweise auch bei dem Typen mit dem schäbigen Gesicht mit Hörnern dran).

Und wer hat’s gemacht ? Nein, diesmal nicht die Schweizer, sondern meistens rücksichtlose Mitbürger in ihren rollenden Blechkisten, ohne sich auch nur für 5 Cent Gedanken über die möglichen Folgen Ihres Handelns zu machen.

Wenn ich behaupte, dass mindestens jeder dritte Leser auf der Autobahn schon einmal einen großen (meist schwarzen) Wagen bei 150 Km/h mit einem Abstand von ein bis zwei Meter zu seinem Hinterrad an sich kleben hatte, so ist das wohl nicht gelogen. Auch, dass diese Typen immer nen schwarzen Anzug mit weißem Hemd und Schlips tragen ist Standart. Da fragt man sich doch fast ob die zusammengehören und wer die geschickt hat….. Spaß beiseite, der im Folgenden geschilderte Fall hat sich tatsächlich ereignet und ging anschließend durch alle Instanzen, bis vor den BGH. Das Ergebnis überrascht im positiven Sinne.

Da ist ein Motorradfahrer mit seinem Chopper auf einer Bundesautobahn unterwegs und setzt mit Tempo 110 zum überholen an.(Das mit den 110 Km/h kann einen mit nem Fighter auch passieren, wenn der zweite Gang klemmt.)  Von hinten nähert sich ein Pkw mit hoher Geschwindigkeit, fühlt sich durch das überholende Motorrad provoziert und fährt bis auf einen Meter auf dieses auf.

Der Mopedfahrer beschleunigt und versucht auf die rechte Spur zu wechseln. Da war aber schon der besagte Pkw und versuchte das Motorrad rechts zu überholen.  Der  Mopedfahrer bemerkt das und kann eine Kollision gerade noch verhindern.

Der Pkw bewegt sich auf die Abbiegespur zu einer Bundesstraße, das Motorrad schließt auf und fährt auf der mittleren Spur neben dem Pkw. Ein Handzeichen des Motorradfahrers bringt den Pkw-Fahrer so in Rage, dass dieser nun nach links zieht um das Motorrad abzudrängen. Der Mopedfahrer reagierte schnell, zog auf die linke der drei Fahrspuren und konnte so abermals einer Kollision entgehen.

(Bis dahin ist es ja schon hart, es kommt aber noch viel härter…)

Man verlässt die Autobahn wobei der brave Autofahrer weiterhin versucht den bösen Motorradfahrer durch halsbrecherische Fahrmanöver zu disziplinieren, und das obwohl der Mopedfahrer zwischendurch bereits einen Vorsprung von mehreren hundert Metern herausgefahren hatte. Der Pkw holte ihn wieder ein und befand sich links hinter dem Motorrad mit einem Abstand von weniger als zwei Metern.  Bei dem nun folgenden abrupten Spurwechsel, dicht hinter dem Motorrad, berührte der Pkw mit seiner vorderen Stoßstange das Hinterrad des Motorrades. Dieses war laut Urteilsbegründung zwar nicht beabsichtigt, aber aufgrund des geringen Abstandes mit Sicherheit vorhersehbar.  Erwähnenswert ist hierbei, dass der brave Autofahrer ordnungsgemäß über seine rechte Schulter schaute, um den Rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Er hätte doch lieber nach vorn schauen sollen…

Durch die Berührung am Hinterrad kommt das Bike ins Schlingern, der Moped-Fahrer stürzt, rutscht ca. 56 Meter über die Straße und knallt unter eine Leitplanke.  Zwar wurde der Motorradfahrer schwer verletzt, aber immerhin überlebte er diesen feigen Akt.

Es folgte das rechtliche Nachspiel durch alle Instanzen.

Und siehe da, es gibt ein Urteil, das Hoffnung erweckt. Der Autofahrer wurde wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlichem gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Klar, die Fahrerlaubnis ist der Autofahrer auch los, kann er im Knast ja eh nix mit anfangen….:-)

Das oben beschriebene Szenario halte ich für äußerst erschreckend. Es zeigt einmal mehr wie niedrig die Hemmschwelle einiger Verkehrsteilnehmer geworden ist. Den Kürzeren bei solchen Sachen zieht erstmal immer derjenige der ohne Knautschzone unterwegs ist.

Selbst wenn die Rechtsprechung dabei auch mal auf der Seite des Motorradfahrers steht, hilft das nicht viel, wenn man’s aus dem Rollstuhl oder der Holzkiste beobachten muss.

Immerhin wurde in dieser Sache endlich einmal ein deutliches Zeichen gesetzt, bleibt nur zu hoffen, dass die Typen mit den großen Autos lernfähig sind..

Also, immer 100 Meter Abstand zu den Bekloppten halten….sicher ist sicher!

See you…..