Too Fast, ….die teuersten Fotos der Welt !(Part I ) (August 2005)


Natürlich fahren wir immer alle nur so schnell, wie es gerade erlaubt ist. Und die 150 PS am Hinterrad dienen ja auch nur dazu, uns das beruhigende Gefühl zu geben, dass man ja könnte, wenn man nur wollte…….

Soweit die Theorie, in der Praxis haben viele von uns sicherlich schon einmal sauteure Bilder in schlechter Qualität nebst amtlicher Geschwindigkeitsbeurkundung erhalten. Macht bei den Kumpels zwar weitaus mehr Eindruck als nen Diagramm vom Leistungsprüfstand, ist dafür aber auch um einiges teurer und verursacht unter Umständen sogar Blasen an den Füssen, wenn nämlich der Lappen weg ist.

Nun glauben viele, dass gegen eine amtliche Geschwindigkeitsmessung und das darauffolgende OWI- oder Strafverfahren nicht viel auszurichten ist. Dem ist nicht so, denn auch die grün-weiße Rennleitung ist, was die Geschwindigkeitsmessung und das darauffolgende Verfahren  betrifft, unzähligen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien unterworfen. Und wo man sich an solch vielfache Regelungen halten muss, werden gern Fehler gemacht.

Mit der Vielzahl der verschiedensten Meßmethoden und ihrer möglichen Fehlerquellen könnte man wahrlich dicke Bücher füllen, daher gibt’s nachfolgend einen eher groben Überblick ohne juristische Feinheiten.

Eines gilt es jedoch von vornherein zu beachten : Die Berufung auf Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung hilft allenfalls die gemessene Geschwindigkeit ein wenig nach unten zu korrigieren um so z.B. gerade noch an einem Fahrverbot vorbeizurauschen. In den wenigsten Fällen wird eine Messung durch einen nachgewiesenen Fehler völlig unbrauchbar.

Im Groben kann man zwischen folgenden grundlegenden Geschwindigkeitsmessungen unterscheiden: Messungen durch stationäre Starenkästen, Messungen durch mobile Messgeräte oder die Messung aus dem fahrenden Fahrzeug. Alle Methoden haben eines gemeinsam, sie werden mit modernster Technik durchgeführt und jede Technik ist nur so gut, wie der Bediener.

So tauchen z.B. folgende Fehler recht häufig bei Radarmessgeräten auf : Eichung abgelaufen / Reflexionen / Messung in Kurven / Doppelmessung / Radarempfindlichkeit falsch eingestellt / weitere Fahrzeuge im Messbereich / Testmessung versäumt / falscher Messwinkel usw.

Auch bei festen Starenkästen, deren Sensoren im Asphalt eingebaut sind, kann es unter Umständen in folgenden Fällen zu Fehlmessungen kommen : Druckwellen bei LKW / nasse oder verschmutzte Fahrbahn / Verschiebung der Sensoren im durch Wärme aufgeweichten Asphalt usw.

Bei der Videoüberwachung im nachfahrenden Polizeiauto oder Polizeimotorrad können sich unter anderem die folgenden Fehler einschleichen : ungenauer Tacho / ungeeichter Tacho / neue Reifen ( Tacho wurde jedoch mit alten Reifen geeicht) / zu geringe Messstrecke / ungleichmäßiger Verfolgungsabstand / falsche Messbezugspunkte / Fehler bei der Auswertung am Bildschirm usw.

Die Liste der möglichen Fehler ließe sich, bezogen auf sämtliche Messmethoden und Geräte, nahezu endlos erweitern.

Um Messfehlern auf die Schliche zu kommen, empfiehlt es sich, zunächst herauszufinden, mit welchem Gerät welches Herstellers gemessen wurde. Zu jedem Gerätetyp gibt es eine „Bedienungsanleitung“, an welche sich die durchführenden Beamten halten müssen.

Und woher weiß ich, ob die Beamten sich an die „Bedienungsanleitung“ gehalten haben ?? Hilfreich wäre hier natürlich ein Messprotokoll, aus welchem die einzelnen Schritte hervorgehen sollten. Ob ein Messprotokoll vorgeschrieben ist und welche Anforderungen an dieses zu stellen sind ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.  Die Antwort darauf  ergibt sich aus den jeweiligen Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung.

Sollte ein Messprotokoll nicht vorhanden sein muss das Gericht die beteiligten Beamten zum konkreten Messverfahren vernehmen.

Nun ist es jedoch wenig hilfreich sich blind auf „Messfehler“ zu berufen. Soll die Verteidigung vor Gericht zum Erfolg führen, müssen beim Richter begründete Zweifel an der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung erweckt werden. Dieses gleicht oftmals der Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen und ist vom verkehrsrechtlichen Laien kaum erfolgreich zu bewerkstelligen.

Sollte euch also an einer Messung etwas spanisch vorkommen oder nur einige wenige Km/h über ein Fahrverbot entscheiden, empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt eures Vertrauens.

In der nächsten Ausgabe folgen einige weitere nützliche Tipps zum Thema Geschwindigkeit.

Nur Geduld….