Alle Jahre wieder….. (April 2009)


kommt der Weihnachtsmann, der Osterhase, der GEZ-Mann und……..natürlich der Sommerurlaub.

Und was macht man im Sommerurlaub? Nein, nicht mit Grill und Bier auf dem heimischen Balkon sitzen und die Nachbarn nerven. Wer so abenteuerlich seinen Urlaub verbringt, der brauch hier gar nicht weiterlesen.

Normale Bürger setzten sich zur Urlaubszeit nämlich auf Ihre Moppeds und reisen in Ferne oder weniger ferne Länder um dort kurvige Serpentinen, malerische Feldwege und schlecht ausgebaute Autobahnen abzureiten und um schlussendlich das zu tun, was einem im Alltag als normaler Bürger meist verwehrt wird: So richtig die wilde Sau rauslassen!

Wer dabei den deutschen Bußgeldkatalog im Kopf hat, könnte beim „Wilde Sau spielen“ im europäischen Ausland so manch böse Überraschung erleben.

Zum einen wird im Ausland die Sache mit erlaubt und nicht erlaubt häufig anders als im liberalen Heimatland definiert, zum anderen drohen teilweise Sanktionen die einem sprichwörtlich den Kitt aus der Brille schlagen.

So kann es in Italien passieren, dass bei Alkoholdelikten mit mehr als 1,5 Promille im Blut, der geliebte fahrbare Untersatz beschlagnahmt, enteignet und versteigert wird.  Es wird schon so einige Italiener geben, die sich nach erfolgreicher Versteigerung an der deutschen Custom-Kunst erfreut haben.

In Spanien droht unter Umständen eine ungeplante Verlängerung des Urlaubs. Wer dort nämlich über 60 Km/h zu schnell oder mit mehr als 1,2 Promille unterwegs ist, lernt eine spartanische all-inclusive-Ferienanstalt gern einmal für bis zu drei Monate von innen kennen.

Derzeit ist es jedoch nur den österreichischen Behörden möglich, ihre Verkehrssanktionen auch in Deutschland zu vollstrecken. Ab 2010 soll dieses, ganz nebenbei bemerkt, auch für das restliche EU-Ausland gelten. Da das restliche EU-Ausland bislang noch nicht in Deutschland vollstrecken kann, muss in diesen Ländern an Ort und Stelle gezahlt werden. Und um zu verhindern, dass sich der Verkehrssünder durch Heimreise der Strafe entzieht, wird ganz gerne einmal der fahrbare Untersatz zur Sicherheit vorübergehend beschlagnahmt.

Wer am Abend gern mal einen hebt, sollte berücksichtigen, dass in der Slowakei, Tschechien, Estland, Ungarn, und Rumänien die 0,0 Promille-Grenze gilt. In Dänemark kann ein Alkoholverstoß einen Monatslohn kosten, auf Zypern bis zu 1.700,- €, in Irland ab 1.270,- € und im allseits so geschätzten vereinten Königreich der Segelohren sogar bis zu 6.500,- €.

Bei Geschwindigkeitsverstößen haben die nordischen Völker die Nase vorn. In Dänemark kostet es mindestens 70,- bis über 300,- €, Norwegen fängt mit 395,- € an, Schweden beginnt mit 260,- €. Und das sind nur die Mindeststrafen. Spitzenreiter ist mal wieder Großbritannien mit einer Maximalstrafe von bis zu 5.600,- €, dicht gefolgt von Österreich (max. 2.180,- €) und Frankreich mit max. 1.500,- €. Günstiger rasen kann man dagegen in fast allen Ostblockländern, worauf man sich dennoch nicht zwingend verlassen sollte.

Falsches Überholen finden z.B. die Norweger gar nicht witzig und bitten mit 590,- € zur Kasse, knapp dahinter die Griechen mit mindestens 350,- €. Man wird halt nicht gern überholt. Das Handy am Steuer ist im Übrigen europaweit verboten. Ganz Europa? Nein, ganz weit im Norden, dort wo sich Elche und Autos mit Stern gute Nacht sagen, in Schweden, dort ist’s nicht verboten. Ansonsten kann das Bußgeld gern einmal den Wert des Handys deutlich übersteigen. Spitzenreiter der Handyhasser ist Italien, wo das Telefonieren am Steuer mindestens 155,- € kostet. In Holland und Norwegen gibt’s einen Festpreis von 150,- €,  Belgien bittet mit mindestens 100,- € zur Kasse und in der Slowakei können bis zu 135,- € fällig werden. Wer hätte gedacht, dass telefonieren so teuer sein kann.

Natürlich gibt es im EU-Ausland noch so einige andere Besonderheiten was den Straßenverkehr betrifft. Da war doch noch die Sache mit den Warnwesten, den Verbandskästen an Motorrädern oder gar die nicht ganz unwichtige Frage ob man einen gefüllten Benzinkanister im oder am Fahrzeug als Reserve mit sich führen darf. Und wenn ja, wie groß darf er denn sein?

Um böse Überraschungen im Urlaub zu vermeiden hilft eigentlich nur eines: Vor dem Urlaub viel lesen und nachfragen, z.B. beim ADAC, oder so. Macht euch schlau, was die einheimischen Rituale, Traditionen und Vorschriften des Straßenverkehrs eures Zielgebiets so alles vorschreiben und vergesst dabei nicht die Länder durch die Ihr hindurch fahren müsst (ganz fies ist Bayern) um an euren Urlaubsort zu gelangen.

Dann wird’s auch ein schöner Urlaub und man kehrt erholt und samt seinem Motorrad zurück in den Alltag.

See you……………..