Der Kandidat hat 100 Punkte…. (Dezember 2007)


Viele Punkte sind in der Regel ja nichts Negatives. Ein Marienkäfer mit 100 Punkten ist recht hübsch, eine Prüfung mit 100 Punkten ist mit Bravour  bestanden und ein Spielstand mit 100 Punkten ist für denjenigen der Sie hat meist eine erfreuliche Angelegenheit.

Nun ist bei den Beamten in der Verwaltung ja bekanntlich alles etwas anders. Punkte sind dort gar nicht gern gesehen, erst Recht nicht wenn sie in Flensburg registriert werden, genauer gesagt im Verkehrszentralregister.

100 Punkte wird im Verkehrszentralregister aller wahrscheinlich nach niemand erreichen, da bereits bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Haltbarkeit der Punkte:

Nicht nur die Haltbarkeit von Fleischprodukten ist für den Verbraucher von gesteigertem Interesse, auch die Haltbarkeit von Flens-Punkten sorgt immer wieder für Verwirrungen und unterschiedlichste Gerüchte.

Die Tilgungsfristen bei Ordnungswidrigkeiten betragen in der Regel 2 Jahre, bei Tilgungshemmung, also bei erneuten Verstößen innerhalb der Tilgungsfrist, maximal 5 Jahre.

Eine 5-Jährige Tilgungsfrist gilt bei (Verkehrs-) Straftaten welche nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen begangen wurden oder bei Verboten und Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.

Zuletzt gibt es eine 10-Jährige Tilgungsfrist für (Verkehrs-)Straftaten die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen sowie bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Der Fristbeginn bestimmt sich nach § 29 Abs. 4 StVG welcher bestimmt, dass die Frist erstmals mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides bzw. des Urteils zu laufen beginnt. Hinsichtlich der Tilgungshemmung (erneuter Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist) wird auf den Tatzeitpunkt abgestellt.

Wer nun glaubt, seine Punkte nach z.B. 2 Jahren gänzlich los zu sein, der irrt ein wenig.

Gibt es da doch noch die so genannte Überliegefrist. Das bedeutet, dass Eintragungen im Verkehrszentralregister nach Ablauf der Tilgungsfrist noch ein Jahr „aufbewahrt“ werden um zu vermeiden, dass Eintragungen aus dem VZR getilgt werden obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen oder eine Entscheidung getroffen wurde welche eine Tilgungshinderung auslöst und dieses dem VZR noch nicht gemeldet wurde.

Immerhin werden die „aufbewahrten“ Eintragungen nicht in Auskünfte an Behörden einbezogen.

Punkteabbau:

Wenn man so einige Punkte gesammelt hat empfiehlt es sich, einige davon möglichst schnell wieder los zu werden.

Erreicht ein Kandidat 8 Punkte erhält er einen schriftlichen Hinweis nebst Verwarnung aus Flensburg. Bei stolzen 14 Punkten wird eine Nachschulung angeordnet.

Schon bei 8 Punkten ist es möglich freiwillig, aus eigenem Antrieb, an einer Nachschulung oder verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dem Kandidaten werden dann 4 Punkte erlassen. Hat der Kandidat bereits 9-13 Punkte gesammelt werden ihm bei Teilnahme an o.g. Maßnahmen nur noch 2 Punkte erlassen.

Geschenk aus Flensburg:

Nehmen wir mal an Manni Vollgas hat bereits 11 Flenspunkte. Nun kommen aufgrund einer unangenehmen Geschichte auf einen Schlag 7 weitere hinzu. Das wären nach Adam Riese und Schürmanns Rechenbuch auf den Kopf genau….so ungefähr 18 Punkte und der Lappen wäre weg. Aber es fehlt ja der schriftliche Hinweis der üblicherweise bei 14 Punkten erteilt wird. Daher Mannis Punktestand automatisch auf 17 reduziert und er  erhält somit doch noch die Gelegenheit an einer Nachschulung oder einer verkehrspsychologischen Beratung oder beidem, teilzunehmen.

Und die Moral von der Geschicht, mit 18 Punkten fährt man nicht………..(mehr)!

……..see you