Selbst Schuld ? (April 2007)


Es soll ja immer wieder mal vorkommen, dass Motorräder ohne aktive fremde Beteiligung kaltverformt werden. So zum Beispiel wenn man sein Mopped irgendwo gegen fährt oder einfach in der Kurve von der Straße schmeißt. In der Regel ist man selbst schuld und bleibt auf seinem Schaden sitzen. Ausreden wie, „Der Baum ist direkt vor mir über die Straße gelaufen“ oder „Gestern war die  Kurve noch nicht da“ helfen meist nicht weiter.

Insbesondere wenn man mit seinem Mopped aus Versehen in geparkte Fahrzeuge oder Anhänger etc. einschlägt, kann es unter gewissen Vorraussetzungen passieren, dass der Halter des geparkten Fahrzeugs, wenigstens zum Teil, für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

So geschah es vor geraumer Zeit in einer weit entlegenen Gegend unseren schönen Landes, weitab von jeglicher Zivilisation. Dort liegen die Dörfer Unter-X und Ober-Y, welche durch eine 3 Meter breite Gemeindeverbindungsstraße, welche sich in geschwungenen Linien durch die malerische Feldlandschaft zieht, verbunden sind.

Eines Tages beschloss Bauer Horst aus dem schönen Unter-X mit seinem Traktor ins benachbarte Ober-Y zur örtlichen Disko zu fahren um mal wieder ordentlich….na ihr wisst schon. Und da ein Traktor ohne landwirtschaftlichen Anhänger hinten dran viel besser bei den Mädels ankommt, stellte er seinen Landwirtschaftlichen Anhänger irgendwo auf der malerischen Gemeindeverbindungsstraße ab. Gut, die Beweggründe des Bauern sind reine Spekulation, Fakt ist jedoch, dass der Anhänger (1,52 Meter breit) entgegen der Fahrtrichtung am Fahrbahnrand der Gemeindeverbindungsstraße abgestellt wurde. Ist ja bis dahin alles noch nicht so schlimm, bis dann aber Manni Vollgas am späten Abend in der Dunkelheit die Gemeindeverbindungsstraße befuhr. Gern wäre Manni die erlaubten 100 Km/h gefahren, da er aber keine Ahnung vom Tuning hatte, musste er sich mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h begnügen. Nicht erschrecken, Manni ist Rollerfahrer.  Aber was ihm nun passierte, hätte genauso gut jedem Motorradfahrer passieren können. Denn mit seinen 50 Km/h war Manni immer noch schneller als er gucken und sein Schutzengel fliegen konnte. Also sah Manni den Anhänger nicht und knallte ungebremst in die Deichsel des selbigen. Manni wurde schwer verletzt, befand sich lange Zeit im Krankenhaus und wurde mehrfach operiert. Was aus dem Roller geworden ist wissen wir nicht.

Und nun zog sich ein Rechtsstreit durch alle Instanzen bis zum OLG Nürnberg.

Dieses entschied  am 22.12. 2006 (Aktenzeichen: 5 U 1921/06), dass der Halter des Anhängers 70 % und der Rollerfahrer 30 % des entstandenen Schadens zu tragen hätten.

Dem Rollerfahrer musste angelastet werden, dass dieser trotz Dunkelheit und Fahrens mit Abblendlicht sowie unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, seine Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Straßenverhältnissen angepasst habe. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass bei einer Geschwindigkeit von 25 – 30 km/h der Unfall aller Wahrscheinlichkeit nach hätte vermieden werden können. Zudem muss der durchschnittliche Fahrzeugführer immer damit rechnen, dass sich auf dem nichteinsehbaren Teil seiner Fahrbahn Hindernisse wie Fußgänger, geparkte Fahrzeuge und auch unbeleuchtete Hindernisse befinden könnten und seine Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Die Verursachungsbeiträge des Bauern wiegen jedoch deutlich schwerer.

Er verstieß zunächst gegen §12 Abs. 1 Nr. 1 StVO, wonach jegliches Halten und damit erst recht Parken an engen Straßenstellen verboten ist. (Die Straße war gerade mal 3 Meter breit, der Hänger 1,52 Meter……. Da wäre kein Auto vorbeigekommen ohne dabei halb durchs Feld zu fahren)

Zudem wurde der Anhänger entgegen § 14 Abs. 4 Satz 1 StVO nicht mit einer eigenen Lichtquelle beleuchtet.

Zu guter Letzt wurde der Hänger entgegen der Fahrtrichtung geparkt. Auch das darf man gem. § 12 Abs. 4, StVO nicht. (Macht auch Sinn, denn so konnte Manni nicht einmal durch die Rückstrahler das Hindernis erkennen)

Die Summe der, dem Bauern vorzuwerfenden Verstöße, wiegt daher wesentlich schwerer als der Geschwindigkeitsverstoß des Rollerfahrers. Wäre dieser nicht nahezu doppelt so schnell gefahren, wie es angesichts der konkreten Verhältnisse erlaubt war, hätte der Bauer wohl die alleinige Schuld tragen müssen.

Die Situation ist eigentlich gar nicht so selten. Mir selbst ist es auch schon einige male passiert, dass ich einem solchen Hindernis gerade noch ausweichen konnte.

Wenn es dann tatsächlich einmal kracht, sollte die örtliche Situation unbedingt dokumentiert werden. Wenn denn das Hindernis (Auto, Lkw, Anhänger, etc.) entweder an einer völlig unübersichtlichen Stelle (kurve, Bergkuppe etc) oder nachts bei schlechter Sicht und fehlender Straßenbeleuchtung unbeleuchtet abgestellt wurde, stehen die Chancen gut, dass die Haftpflichtversicherung des Hindernishalters wenigstens einen Teil des Schadens trägt.

Also lasst euch von den gegnerischen Versicherungen nicht mit billigen Ausreden abspeisen…….kämpft!!

See you……….