Die Rache der Spielverderber…… (Juni 2008)


Wenn man von einer ausgiebigen Motorradtour mit dem Taxi heimkehrt kann das vielerlei Gründe haben.

So könnte das Motorrad mit Motorschaden am Straßenrand stehen oder mit Totalschaden im Straßengraben. Vielleicht hat der Fahrer nach 10 Bier auch einfach nur vergessen wo er sein bestes Stück abgestellt hat oder er war so vernünftig und hat es absichtlich stehen lassen.

Vorstehende Erklärungsversuche treffen aber nicht gerade häufig in’s Schwarze.

Oftmals ist man gezwungen mit dem Taxi oder per Pedes nach Haus zu gelangen, wenn einem das Lieblingsspielzeug von den Spielverderbern in Grün, oder neuerdings auch blau, weggenommen wird. Dieses geschieht, wie wir alle wissen, wenn z.B. von den umfangreichen Umbauten (200 Ps aus 500 ccm, 385er Hinterrad und 3 Meter Gabel 30 Grad gereckt) gerade mal der Lenker eingetragen ist und die grün-weiße Rennleitung daraufhin gewichtige Zweifel an der Zulässigkeit des Gefährts hegt.

In Bayern, dem Land in dem schon ein fehlender Rückstrahler zur Konfiszierung des Bikes ausreicht, ist man sehr kreativ und hat sich im Jahre 2007 nun etwas Neues einfallen lassen um Motorradfahrer zu schikanieren.

So ist es im Lande des kleinwüchsigen räuberischen Bergvolkes am Rande der Alpen unterdessen gängige Praxis, dass sich die Spielverderber an den Wochenenden an beliebten Motorradstrecken mit etlichen Radar- und Lasermessgeräten und mindestens genau so vielen Abschleppwagen auf die Lauer legen.

Wird ein sportlich ambitionierter Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erwischt, sprich mindestens 40 Km/h zu schnell, wird dieser umgehend zum Fußgänger degradiert. Das Motorrad wird schlichtweg Beschlagnahmt bzw. Sichergestellt und erst 24 Stunden später wieder herausgegeben.

Die Grün-weiße Rennleitung rechtfertigt dieses mit dem Hinweis auf die Gefahrenabwehr. Die Sicherstellung / Beschlagnahme sei in solchen Fällen ein geeignetes Mittel gegen „risikoreiche Raserei“. Man könne schließlich nicht hinnehmen, dass Hardcore-Raser den Straßenverkehr als Rennstrecke missbrauchen und andere gefährden, so die weitere Argumentation der Polizei.

Bedauerlicherweise folgte das Münchner Verwaltungsgericht dieser Argumentation und wertete das Verhalten der Polizei in einem kürzlich geführten Verfahren als rechtmäßig.

Die Folgen für die Betroffenen sind nicht ohne. Neben dem Bußgeld, Fahrverbot und Flenspunkten kommen jetzt auch noch erhebliche Abschleppkosten und die ganze Hin- und Herfahrerei.

Eine Ungleichbehandlung gegenüber Autofahrern vermochte das Gericht anscheinend nicht zu erkennen. Einziger Trost hierbei: Es handelt sich um ein Urteil erster Instanz welches durchaus noch angefochten werden kann (und hoffentlich auch wird).

Mir persönlich stellt sich die Frage, ob die Gefährdung durch rasende Motorradfahrer soviel größer ist, bzw. sich bei unbeteiligten Dritten häufiger realisiert als z.B. die Gefährdung durch rücksichtslose Autofahrer, welche auf deutschen Straßen täglich Rasen, Drängel und Nötigen. Wie ist es denn zudem mit den teilweise sehr rücksichtslosen Lkw Fahrern. Man stelle sich als Motorradfahrer Situationen vor die wir alle kennen. Ein Pkw/ Lkw fährt dicht auf, setzt ohne Rücksicht auf Verluste zum Überholen an oder erzwingt sich seine nicht vorhandene Vorfahrt, weil er ja im sicheren Käfig sitzt. Bei uns geht es dabei nicht nur um Blechschäden, sondern meist um das nackte Überleben.

Wer schützt uns Motorradfahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer denn vor solchen Idioten? Warum nimmt denen keiner das Fahrzeug weg?  Warum wird ein gleicher Sachverhalt, eine erhebliche Gefährdung anderer, sogar von einem Gericht so offensichtlich ungleich behandelt?

Na, weil das Gericht in Bayern liegt und dort die Uhren wohl etwas anders gehen. Augenscheinlich passen Motorräder und deren Fahrer nicht in heile Weißwurstwelt Welt der bayrischen Beamten.

Ich hoffe nur, dass die Betroffenen diese Angelegenheit nötigenfalls bis in die höchste Instanz treiben und diese der bayrischen Selbstherrlichkeit einen Dämpfer verpasst.

Schließlich haben Motorradfahrer die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Verkehrsteilnehmer und sind eben nicht der Prügelknabe der Nation.

Im Übrigen kann ich selbst entscheiden wann ich einen Abschleppwagen brauche….

See you…..